Organisation

Beim Autoschadenausgleich Deutscher Gemeinden und Gemeindeverbände handelt es sich um einen nicht rechtsfähigen Verein. Der ADG ist damit vergleichbar mit den kommunalen Schadenausgleichen, die sich ebenfalls diese Rechtsform gegeben haben.

Oberstes Organ des ADG ist die Mitgliederversammlung, die u. a. den Verwaltungsrat für seine 6jährige Wahlperiode wählt. Dieser ist im Wesentlichen für die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, die Überwachung der laufenden Verwaltung sowie - in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern - die Änderung der Verrechnungsgrundsätze zuständig.