Umlageverfahren

Im Gegensatz zur freien Versicherungswirtschaft (bei der vorrangiges Ziel die Gewinnerzielungsabsicht ist), wird beim ADG einzig und allein auf das Kostendeckungsprinzip abgestellt. Demgemäß schlüsselt der ADG seinen Aufwand für Leistungen in Schadenfällen, für Verwaltungskosten, für Rückversicherungsbeiträge und seine sonstigen Aufwendungen nach Abschluss des Geschäftsjahres auf die Mitglieder nach den für die Verrechnungsstellen geltenden Grundsätzen auf (Berechnungsgrundlage).

Für die Mitglieder besteht eine Ausgleichsverpflichtung nur, soweit die sich aus der Berechnungsgrundlage ergebende Zwischensumme die für sie im Geschäftsjahr anerkannten Schadenbeträge übersteigt. Soweit die an­erkannten Schadenbeträge die sich aus der Berechnungsgrundlage ergebende Zwischen­summe übersteigen, haben die Mtiglieder einen Erstattungsanspruch gegenüber dem ADG.

Wenn Sie mehr über die Arbeits- und Verfahrensweise unseres Umlageverbandes erfahren wollen, dann setzen Sie sich bitte mit einem unserer Mitarbeiter in der Geschäftsstelle des ADG in Köln in Verbindung.