Entstehungsgeschichte des ADG
Ende der 20er Jahre machte der Deutsche Städtetag den Vorschlag, zur Deckung des Fahrzeugrisikos einen eigenen Kaskoschadenausgleich zu gründen. Dieser sollte überregional in allen Gebieten des Deutschen Reiches tätig sein, in denen kommunale Kaskoschadenausgleiche noch nicht tätig waren und so eine genügende Risikobasis für den Deckungsschutz bereitstellen. Die Umfrage des Deutschen Städtetages stieß auf ein ausreichendes Interesse und führte mithin zur Gründung des Autokaskoschadenausgleichs.
Dem entsprechenden Rückdeckungsverband, dem Allgemeinen Kommunalen Autokaskoschaden-Ausgleich (AKOAG), der 1929 gegründet wurde, trat der Autoschadenausgleich sogleich nach seiner Gründung bei. Noch heute ist der ADG Mitglied im Allgemeinen Kommunalen Fahrzeugschadenausgleich (AKFA), der im Jahre 1984 als Nachfolger des AKOAG seine Tätigkeit aufgenommen hat.
Der Autoinsassen-Unfallschadenausgleich Deutscher Gemeinden und Gemeindeverbände wurde 1939 beim Deutschen Städtetag gebildet. Seine Existenz ging auf die gleichen Überlegungen zurück, die der Gründung des Autokaskoschadenausgleichs zugrunde gelegen hatten. Rückdeckung erhielt er durch den Allgemeinen Kommunalen Autoinsassen-Unfallschadenausgleich (AKINFA), der ebenfalls 1939 seine Geschäfte aufnahm. Der ADG ist heute nach wie vor dort Mitglied.
Im Jahre 1974 haben sich der Autokaskoschadenausgleich und der Autoinsassen-Unfallschadenausgleich zum Autoschadenausgleich Deutscher Gemeinden und Gemeindeverbände vereinigt. Gleichzeitig hat die Mitgliederversammlung eine neue Satzung beschlossen, nach der das höchste Organ die Mitgliederversammlung ist und über dem Geschäftsführer als Aufsichtsgremium der Verwaltungsrat steht. Zweck dieser Änderungen war eine engere Mitwirkung der Mitglieder an den maßgeblichen Entscheidungen. Sie haben sich als wirkungsvoll erwiesen und dazu beigetragen, dass der Autoschadenausgleich seinen Mitgliedern weiterhin einen äußerst günstigen Kasko- und Insassenunfallschadendeckungsschutz anbieten kann.