Insassenunfalldeckungsschutz
Im Rahmen des Insassenunfalldeckungsschutzes - der eine freiwillige Versicherung darstellt, zu deren Abschluss keinerlei Verpflichtung besteht - werden unabhängig von der Schuld- oder Haftungsfrage Kapitalentschädigungen zur Verfügung gestellt, so dass Leistungen hier auch dann erbracht werden können, wenn wegen des Unfalls auch Schadenersatzansprüche gegen Fahrer und Halter des Fahrzeuges oder gegen den Unfallgegner bestehen.