Insassenunfalldeckungsschutz

Im Rahmen des Insassenunfalldeckungsschutzes - der eine freiwillige Versicherung dar­stellt, zu deren Abschluss keinerlei Verpflichtung besteht - werden unabhängig von der Schuld- oder Haftungsfrage Kapitalentschädigungen zur Verfügung gestellt, so dass Lei­stungen hier auch dann erbracht werden können, wenn wegen des Unfalls auch Schadener­satzansprüche gegen Fahrer und Halter des Fahrzeuges oder gegen den Unfallgegner be­stehen.