Rückstufungsdeckungsschutz

Für die Mitglieder des ADG besteht, über die reinen Kaskoschäden hinaus, auch die Möglich­keit, Aufwendungen für Ersatzansprüche, die sich aus der Rückstufung des Fahrzeugfüh­rers im Schadenfreiheitsrabatt der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ergeben, über den ADG abzusichern. Dieser Deckungsschutz greift immer dann, wenn der hauptamtliche Mitarbeiter auf einer Dienstfahrt im Sinne der Verrechnungsgrundsätze Drittschäden ver­ursacht, und er hierdurch einen finanziellen Verlust seines Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erleidet.