Rückstufungsdeckungsschutz
Für die Mitglieder des ADG besteht, über die reinen Kaskoschäden hinaus, auch die Möglichkeit, Aufwendungen für Ersatzansprüche, die sich aus der Rückstufung des Fahrzeugführers im Schadenfreiheitsrabatt der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ergeben, über den ADG abzusichern. Dieser Deckungsschutz greift immer dann, wenn der hauptamtliche Mitarbeiter auf einer Dienstfahrt im Sinne der Verrechnungsgrundsätze Drittschäden verursacht, und er hierdurch einen finanziellen Verlust seines Schadenfreiheitsrabattes in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erleidet.